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Pressemitteilung,

Corona-Probleme im Erbschaftssteuerrecht

Die FDP-Fraktion will verhindern, dass Unternehmensnachfolgen aufgrund der Corona-Pandemie scheitern.

Die Fraktion weist in einem Antrag (19/20579) auf Probleme im Erbschaftsteuerrecht hin, in dem bisher einige Folgen der Corona-Pandemie nicht berücksichtigt worden seien. Denn die Übergabe eines Unternehmens werde bislang dann steuerlich begünstigt, wenn bei der Unternehmensnachfolge Arbeitsplätze gesichert, die Stabilität des Unternehmens gewährleistet und somit der Wirtschaftsstandort Deutschland als Ganzes gestärkt werde.


Viele Unternehmen müssten aber infolge der Corona-Pandemie wegen einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage auf die Kurzarbeit zurückgreifen. In diesen Fällen sei es fraglich, welche Auswirkungen der Rückgriff auf das Kurzarbeitergeld oder Corona-bedingte Personalfreistellungen auf die sogenannte Lohnsummenklausel der Erbschaftsteuer haben würden. Die Unklarheiten könnten dazu führen, dass zentrale Bedingungen für mitunter seit Jahren vorbereitete steuerbegünstigte Unternehmensnachfolgen nicht mehr erfüllt werden könnten. Die Absicht des Gesetzgebers, ein Scheitern von Unternehmensnachfolgen oder Zwangsveräußerungen oder Zwangsschließungen von Betrieben zu verhindern, werde damit unterlaufen. Die FDP-Fraktion fordert, dass die notwendigen rechtlichen Änderungen zur Sicherung von Unternehmensnachfolgen vorgenommen werden.

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