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Ein weißes Fragezeichen auf schwarzem Hintergrund

Heiko Brüning,

Im Fokus: Aktiengesellschaft

Was ist eine AG?

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Vereinigung von Kapitalgebern, den Aktionären, die durch das Aktienrecht geregelt wird. Wie eine GmbH ist die AG eine Kapitalgesellschaft einer juristischen Person, die klagen und verklagt werden kann. In Deutschland gibt es rund 16.000 AGs. Das Grundkapital einer AG muss mindestens 50.000 Euro betragen. In der Regel ist eine AG eine Unternehmensform mit großem Kapitalbedarf. Gesellschafter sind die Aktionäre, die Inhaber der Aktien und damit je nach Ausgabemenge Anteilseigner der AG sind. Mit der Eintragung ins Handelsregister ist eine AG rechts- und handlungsfähig.

Eine AG hat drei Organe: die Hauptversammlung, den Aufsichtsrat und den Vorstand. In der jährlichen Hauptversammlung üben die Aktionäre ihr Stimmrecht aus und entscheiden in der Regel über organisatorische bzw. strukturelle Fragen und nicht über das operative Geschäft. Das Kontrollorgan der AG ist der Aufsichtsrat, der den Vorstand bestellt. Dieser wiederum leitet das operative Geschäft und vertritt die Gesellschaft nach außen.

Vorteile der Aktiengesellschaft

Im klassischen Sinne stellt sich die Frage einer Nachfolgeregelung für die Akteure einer AG nicht. Ausscheidende Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder werden durch Personen ersetzt, die auf die zu besetzenden Positionen berufen werden.

Nachteile der Aktiengesellschaft

Lediglich bei Mehrheitsaktionären stellt sich die Frage, ob innerhalb zum Beispiel der Familie eine geeignete Person als Nachfolger vorhanden ist oder ob eine externe Person gesucht werden soll.

Die vielen, meist passiven Aktionäre haben investiert, um aus den erwirtschafteten Erträgen eine Dividende zu erhalten. Diese sind allerdings von Konjunkturentwicklungen und Geschäftsentscheidungen abhängig.

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