Zu den Börsen
Einzelunternehmen

Nicole Buesge, Julia Schwietering, Redaktion Wirtschaft aktuell

Im Fokus: Einzelunternehmen

Unternehmensform: Einzelunternehmen

Was ist ein Einzelunternehmen?

Ein Einzelunternehmen ist ein Gewerbebetrieb, dessen Kapital eine Person allein aufbringt. Das Einzelunternehmen wird durch eine natürliche Person gegründet und muss im Handelsregister A eingetragen sein.

Die Finanzierungsmöglichkeiten eines Einzelunternehmen sind auf die Vermögensverhältnisse einer Person begrenzt. Deshalb ist bei dieser Kapitalaufbringung nur ein enger Kreditspielraum möglich.

Haftung und Risiken:

  • Persönliche (unbeschränkte, direkte) Haftung

Geschäftsführung und Vertretung:

  • Alleinbestimmung durch den Unternehmer

Gewinn- und Verlustverteilung:

  • Gewinne fließen alleine an den Unternehmer
  • Verluste werden alleine vom Unternehmer getragen

Gut zu wissen:

Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen gegliedert: Es gibt die Abteilung A und die Abteilung B. Während in der Abteilung B Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG eingetragen sind, werden in der Abteilung A Einzelkaufleute und Personengesellschaften (z.B.: OHG, KG, etc.) eingetragen.

Haben Sie Interesse an einer Nachfolge oder möchten Sie Nachfolger werden? Dann klicken Sie sich durch unsere Börse.

Kontakt aufnehmen Kontakt aufnehmen

Das könnte Sie auch interessieren