Nicole Buesge, Julia Schwietering, Redaktion Wirtschaft aktuell
Im Fokus: Einzelunternehmen
Unternehmensform: Einzelunternehmen
Was ist ein Einzelunternehmen?
Ein Einzelunternehmen ist ein Gewerbebetrieb, dessen Kapital eine Person allein aufbringt. Das Einzelunternehmen wird durch eine natürliche Person gegründet und muss im Handelsregister A eingetragen sein.
Die Finanzierungsmöglichkeiten eines Einzelunternehmen sind auf die Vermögensverhältnisse einer Person begrenzt. Deshalb ist bei dieser Kapitalaufbringung nur ein enger Kreditspielraum möglich.
Haftung und Risiken:
- Persönliche (unbeschränkte, direkte) Haftung
Geschäftsführung und Vertretung:
- Alleinbestimmung durch den Unternehmer
Gewinn- und Verlustverteilung:
- Gewinne fließen alleine an den Unternehmer
- Verluste werden alleine vom Unternehmer getragen
Gut zu wissen:
Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen gegliedert: Es gibt die Abteilung A und die Abteilung B. Während in der Abteilung B Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG eingetragen sind, werden in der Abteilung A Einzelkaufleute und Personengesellschaften (z.B.: OHG, KG, etc.) eingetragen.
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