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Heiko Brüning,

Im Fokus: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Was ist eine UG?

Etwas salopp ausgedrückt ist eine UG die kleine Tochter der GmbH. Der entscheidende Unterschied ist das vorgeschriebene Mindeststammkapital. Die Hürde einer 25.000,- €-Mindesteinlage für eine GmbH war und ist vielen Existenzgründern zu hoch. Daher konnte die englische Rechtsform der „Limited“, die keine Mindesteinlage vorschreibt, nach der Jahrtausendwende in Deutschland einen wahren Boom erleben. Der Gesetzgeber hat darauf 2008 reagiert und die Unternehmensform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) geschaffen, die nur ein Mindeststammkapital von 1 € vorschreibt.

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine GmbH mit geringerem Stammkapital. Sie ist eine juristische Person, die in der Regel voll körperschafts- und gewerbesteuerpflichtig ist und ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen muss. Die Schreibweise mit dem in Klammern zu setzenden (haftungsbeschränkt) ist zwingend vorgeschrieben. Andere Schreibformen wie etwa „haftungsbeschränkte UG“ oder „UGmbH“ sind nicht rechtsgültig.

Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) läuft bis auf das geringere Stammkapital wie bei einer klassische GmbH ab (siehe dort). Als Kompensation der niedrigen Kapitaleinlage muss jährlich mindestens 25 % des Jahresüberschusses in eine Rücklage eingestellt werden. Sollte diese sich auf 25.000 € ansammeln, kann die UG auch in eine GmbH umgewandelt werden.

Vorteile der UG

Das geringe Stammkapital ermöglicht Existenzgründen einen leichten Einstieg ins Wirtschaftsleben. Eine Nachfolgeregelung ist wegen des geringen Risikos unkompliziert.

Nachteile der UG

Die sehr geringe Haftungssumme kann potenzielle Kunden oder Geschäftspartner eventuell von eine Zusammenarbeit abhalten.

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