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Heiko Brüning,

Im Fokus: Kommanditgesellschaft

Unternehmensformen im Check: die Kommanditgesellschaft

Was ist eine KG?

Für den Zweck, ein Handelsgewerbe in einer gemeinsamen Firma zu betreiben, können zwei oder mehr Personen eine Kommanditgesellschaft (KG) gründen. Die Gründer können sowohl natürliche Personen, also Personen, die selbst handlungsfähig sind, oder juristische Personen, also Institutionen mit einem rechtsfähigen Konstrukt, sein.

Entscheidend in dieser Personengesellschaft ist, dass für die Verbindlichkeiten der KG mindestens ein Gesellschafter, der sog. Komplementär, unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen haftet und wenigstens ein weiterer Gesellschafter, der sog. Kommanditist, beschränkt mit seiner Kapitaleinlage haftet.

Bei der Gründung ist ein Gesellschaftervertrag abzuschließen und die KG muss beim Gewerbe- und Finanzamt angemeldet werden. Die Eintragung ins Handelsregister ist ebenso verpflichtend wie die Mitgliedschaft in der IHK. Nur der Komplementär vertritt die Gesellschaft alleine nach außen, Kommanditisten sind von der Führung der Geschäfte ausgeschlossen. Gewinn- und Verlustverteilung werden in einem schriftlichen Gesellschaftsvertrag geregelt.

Vorteile der KG

Der Komplementär führt die Geschäfte allein. Scheidet ein Kommanditist z. B. durch Tod aus der KG aus, wird der Anteil an seine Erben übertragen.

Nachteile der KG

Das Fortbestehen der KG ist von der Entwicklung des Komplementärs abhängig. Scheidet er durch Kündigung, Insolvenz oder Tod aus der KG aus, ist diese erloschen. Eine rechtzeitige Nachfolgeregelung des Komplementärs ist also für den Fortbestand einer KG existenziell.

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