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Julia Schwietering, Redaktion Wirtschaft aktuell

Nachfolgeregelung: Asset Deal

Was ist ein Asset Deal? 

Der Asset Deal ist eine Form des Unternehmenskaufs.

Bei einem Asset Deal werden die Wirtschaftsgüter (engl. = Assets) eines Unternehmens, zum Beispiel Grundstücke, Gebäude, Maschinen und Patente, übertragen. Wichtig ist: Sowohl die Assets als auch die Verbindlichkeiten werden nicht alle zusammen, sondern einzeln erworben und übergeben. Die Gesellschaft bleibt als Hülle zurück. 

Das bedeutet im Klartext: Der Käufer hat die Möglichkeit zu entscheiden, welche Güter er kauft und der Verkäufer kann entscheiden, welche Güter er veräußern möchte. Von der Übertragung ausgenommen sind allerdings Assets, die im Eigentum des Gesellschafters sind und von der Gesellschaft genutzt werden. Die Übertragung der Assets findet dann an einem vertraglich vereinbarten Stichtag statt. Außerdem besteht mit einem Asset Deal die Möglichkeit, nur einzelne Geschäftsbereiche aus einem Unternehmen herauszukaufen.

Was ebenfalls berücksichtigt werden sollte: Wechselt im Zuge des Asset Deals der Inhaber des Betriebes oder der Betriebsteile, gehen auch die bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den Käufer über. Auch in diesem Fall ist die Zustimmung von jedem Vertragspartner notwendig – der Arbeitnehmer gilt ebenfalls als Vertragspartner.

Asset Deal - die Vorteile 

Die Vorteile liegen auf der Hand. Der Käufer erhält nicht die sprichwörtliche Katze im Sack, sondern weiß genau, was er bekommt. Die Geschichte und die Risiken einer Gesellschaft werden zum Großteil abgeschnitten. Außerdem ist es dem Interessenten überlassen, nur bestimmte Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zu kaufen

Asset Deal - die Nachteile

Das lässt sich kurz zusammenfassen: Ein Asset Deal ist enorm aufwändig. Alle Vertragspartner müssen bei der Übertragung von Rechtsverhältnissen zustimmen. Außerdem muss jeder Vermögensgegenstand einzeln im Kaufvertrag aufgelistet werden. Ein Nachteil für den Verkäufer ist außerdem: Die Firmenhülle bleibt zurück. Also existiert das Unternehmen, dessen Güter gekauft wurden, nur noch auf dem Papier - ein Notar muss die Firma auflösen oder verkaufen. 

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