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Heiko Brüning,

Im Fokus: Sonderformen der Kommanditgesellschaft

Was sind GmbH & Co. KG oder AG & Co. KG?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) und die Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (AG & Co. KG) sind nach deutschem Recht Kommanditgesellschaften (KG). Die klassische KG wird vom Komplementär geführt. Das ist eine natürliche Person als Gesellschafter, die persönlich und unbegrenzt haftet. Bei einer GmbH & Co. KG ist der Komplementär eine juristische Person. Wie der Name schon sagt, sind die Haftungsrisiken für die Inhaber der GmbH beschränkt. Das gilt auch für die Komplementär-Funktion der GmbH & Co. KG. Aufgrund dessen kommt diese Rechts- beziehungsweise Gesellschaftsform recht häufig vor.

Im Unterschied dazu findet man eine AG & Co. KG im Wirtschaftsleben eher selten. Das liegt aber nicht an der Haftungsbeschränkung, sondern eher daran, dass Gründung, Führung und Rechtspflichten einer AG viel umfangreicher und aufwendiger sind als bei einer GmbH.

Der Bezeichnung Compagnie (Co. oder selten auch noch Cie.) ist rechtlich zwingend, wenn die Personengesellschaft mit mehr als zwei Gesellschaftern geführt wird.

Vorteile der GmbH & Co. KG

Der GmbH-Komplementär kann sich in unterschiedlicher Form einbringen, zum Beispiel nur mit einem Vermögensanteil.

Das Haftungsrisiko der Erben beim Tod einer natürlichen Person als Komplementär einer KG besteht für die Nachfolgeregelung bei einer GmbH & Co. KG nicht.

Nachteile der GmbH & Co. KG

Die beschränkte Haftungssumme macht diese Gesellschaftsform weniger kreditwürdig.

Die Geschäftsführung ist zum Beispiel durch die Publizitätspflicht aufwendiger.

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