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Nicole Buesge, Julia Schwietering, Redaktion Wirtschaft aktuell

Im Fokus: Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Unternehmensform: Offene Handelsgesellschaft

Was ist eine OHG?

Eine OHG ist eine Personengesellschaft, bei der alle Gesellschafter unbeschränkt haften. Die OHG wird durch zwei oder mehrere Gesellschafter mit einem formfreien Gesellschaftervertrag gegründet und in das Handelsregister A eingetragen. Jeder Gesellschafter kann als Unternehmer und Vollhafter als Geschäftsführer oder Vertreter agieren.

Anders als bei der GmbH muss von den Gesellschaftern kein Mindestkapital hinterlegt werden. Allerdings sind die Finanzierungsmöglichkeiten auf die Beteiligungsbereitschaft der Gesellschafter begrenzt.

  • Verbesserte Möglichkeiten der Fremdkapitalaufbringung durch verbreiterte Eigenkapitalbasis und unbeschränkte Haftung

Der Gesellschaftsvertrag legt die Gewinnverteilung fest. Dabei gilt die gesetzliche Regelung: Jeder Gesellschafter bekommt 4 Prozent auf das eingesetzte Kapital und der Rest wird nach Köpfen aufgeteilt. Außerdem legt der Gesellschaftsvertrag die Verlustverteilung mit einer Verteilung nach Köpfen fest.

Auch die Verlustverteilung wird in dem Gesellschaftsvertrag mit einer Verteilung nach Köpfen festgelegt.

Wenn das Unternehmen auf der Kippe stehen sollte, wird das Unternehmensrisiko unter den Gesellschaftern aufgeteilt. Dabei haften sie allerdings persönlich (unbeschränkt, unmittelbar, solidarisch).

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