Zu den Börsen

Nicole Buesge, Julia Schwietering, Redaktion Wirtschaft aktuell

Im Fokus: Gesellschaftsunternehmen

Als Gesellschaftsunternehmen bezeichnet man Unternehmen, an denen ein oder mehrere Personen juristisch beteiligt sind.

Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften

Was ist eine Personengesellschaft?

Bei den Personengesellschaften wird ein Unternehmen durch mindestens zwei Personen gegründet und es muss kein vorgeschriebenes Gründungskapital im Handelsregister A eingetragen werden.

Die Gesellschafter haften unbeschränkt mit dem Gesellschafts- und Privatvermögen. Dabei ist das Unternehmen nicht rechtsfähig, sondern nur die Gesellschafter. Die Geschäftsführung und Vertretung erfolgt durch die Gesellschafter selbst.

Beispiele:

Was ist eine Kapitalgesellschaft?

Bei den Kapitalgesellschaften ist die Gründung durch eine Person möglich, dabei ist das Gründungskapital vorgeschrieben und das Unternehmen muss in das Handelsregister B eingetragen werden. Es herrscht eine unbeschränkte Haftung des Unternehmens, das heißt, die Gesellschafter haften beschränkt mit ihrem Geschäftsvermögen.

Das Unternehmen ist als juristische Person des Privatrechts rechtsfähig. Mindestens eine natürliche Person ist zum Geschäftsführer zu bestellen. Das kann ein Gesellschafter oder ein Angestellter sein. Die Vertretung erfolgt dementsprechend über eine angestellte Geschäftsführung, beziehungsweise durch einen Vorstand.

Beispiele:

Haben Sie Interesse an einer Nachfolge oder möchten Sie Nachfolger werden? Dann klicken Sie sich durch unsere Börse.

Kontakt aufnehmen Kontakt aufnehmen

Das könnte Sie auch interessieren