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Anja Wittenberg, Redaktion Wirtschaft aktuell

SBA: der ganzheitliche Ansatz

Ein Generationswechsel ist nicht immer einfach. Viele steuerrechtliche, betriebswirtschaftliche, organisatorische, aber auch emotionale Faktoren müssen dabei beachtet werden. Umso besser ist es, wenn man in der Übergabephase einen Experten zur Seite hat, der hilft, den Überblick im Steuerdschungel zu behalten. Genau da kommt die SBA Schmeinck, von der Beck und Askamp Steuerberatungsgesellschaft mit Standorten in Borken und Bocholt ins Spiel.

Das SBA-Team um die drei Partner Manfred Schmeinck, Klaus von der Beck und Philipp Askamp sowie die angestellte Steuerberaterin Birgit Hüning ist seit über 25 Jahren in der Steuer- und Wirtschaftsberatung tätig. „Dabei steht für uns die ganzheitliche Betreuung der Mandanten im Fokus. Wir berücksichtigen dafür sowohl steuerrechtliche als auch betriebswirtschaftsrechtliche Aspekte“, erläutert Philipp Askamp. Nach diesem Ansatz begleitet SBA insbesondere Betriebsaufgaben, Betriebsübergaben sowie Neugründungen und Unternehmenskäufe. „Wir unterstützen unsere Mandanten dabei vom ersten Schritt an. Das beginnt schon bei der Auswahl eines Unternehmensnachfolgers. Unabhängig davon, ob ein Mitglied aus der Familie, eine interne Lösung durch einen Mitarbeiter oder eine externe Lösung durch einen Kandidaten von außen gewünscht ist, begleiten wir den Auswahlprozess“, erklärt Askamp.

Klaus von der Beck, Manfred Schmeinck, Philipp Askamp und Birgit Hüning
BU: Die vier Berater von SBA (von links): Klaus von der Beck, Manfred Schmeinck, Philipp Askamp und Birgit Hüning

Steuerliche Aspekte: Das sollten Sie berücksichtigen

Die steuerlichen Aspekte, die Unternehmer bei der Übergabe besonders in den Fokus rücken sollten, sind zum Beispiel:

  • ertragssteuerliche Auswirkungen
  • Erbschaftssteuer
  • Umsatzsteuer
  • Grunderwerbssteuer

Es stellen sich unter anderem folgende Fragen:

  • Wie muss ich Gewinne aus der Veräußerung meines Betriebs oder meiner Anteile an einer Gesellschaft versteuern?
  • Was sind die Voraussetzungen für Freibeträge und Vergünstigen? Wie kann ich diese geltend machen?
  • Habe ich die Altersgrenze (55 Jahre) für den Freibetrag erreicht?
  • Was habe ich als Käufer zu beachten?
  • Welche steuerrelevanten Fragen entstehen beim Erwerb eines Unternehmens?
  • Kann ich – zum Beispiel meinen Kindern – mein Unternehmen schenken, um einer Steuerbelastung zu umgehen? Und, wenn der Käufer den Wert des Unternehmens nicht in voller Höhe aufbringen kann: Wie sieht eine Raten- und Rentenzahlung aus und wie wirkt sich diese steuerlich aus?

Auch Besonderheiten beim Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften, zum Beispiel Teileinkünfteverfahren, sind zu berücksichtigen.

Generell rät Askamp Unternehmern, die sich mit dem Gedanken an den Generationswechsel beschäftigen: „Die steuerliche Aspekte sollten im Rahmen eines Verkaufs ganz besonders berücksichtigt werden – und zwar mit Weitsicht. Denn Steuererklärungen für ein Jahr werden erst im Folgejahr erstellt. Daher kann es auch länger nach der Betriebsaufgabe zu Steuerbelastungen kommen. Auch wenn unterschiedliche Angebote für eine Unternehmensübergabe vorliegen, sollten diese steuerlich geprüft werden. Denn es kann einen erheblichen Unterschied ausmachen, ob ich den gesamten Kaufpreis direkt oder beispielsweise durch eine lebenslange Rente erhalte.“

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